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Testamentsvollstreckung
Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum
als Grundlage der eigen-
verantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers
nicht
untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechts-
nachfolge zu sichern (BVerfGE NJW 95, 2977). Damit soll gesichert
werden,
dass erworbenes Hab und Gut nicht verloren geht, sondern entweder
zielgerichtet jemandem zugewendet wird oder das Vermögen in
der Familie
übergeht.
Um sicherzustellen, dass der im Testament oder Erbvertrag verfügte
letzte
Wille im Fall der Fälle auch so vollzogen wird, wie angeordnet,
bietet sich die
Einsetzung eines Testamentsvollstreckers an, der den Nachlass im
Erbfall
verteilt bzw. einige Zeit verwaltet.
Die Geschäftsführer der BUSS Steuerberatungsgesellschaft übernehmen
Testamentsvollstreckungen, wobei sie zu Ihrem Vorteil der Überwachung
durch die Berufskammer und ihren Berufspflichten (u. a. Verschwiegenheit,
Gewissenhaftigkeit) unterliegen.
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