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Finanzbehörden
werden regelmäßig dadurch tätig, dass sie durch einen
Verwaltungsakt (z. B. einen Steuerbescheid) etwas fordern, verbieten,
erlauben oder versagen. Diesen Verwaltungsakten stehen Beteiligte
nicht
schutzlos gegenüber. Artikel 19 des Grundgesetz eröffnet
gegen
Entscheidungen der Finanzbehörden den Finanzrechtsweg. Steuerliche
Verwaltungsakte können in einem außergerichtlichen und
einem gerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahren überprüft werden.
Neben der kontinuierlichen und individuellen Beratung
und Vertretung bei
allen Streitigkeiten mit Behördenentscheidungen in Abgabenangelegenheiten
übernehmen
wir die Führung von Rechtsbehelfsverfahren und
Finanzgerichtsprozessen bis zum Bundesfinanzhof. |
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